Die "Metax-News" - Januar 2017

Gegen die Rundfunkgebühr ist offenbar kein Ankommen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass auch Praxen, Apotheken und andere Betriebsstätten die Abgabe zahlen müssen. Die Erhebung der Gebühr nach dem derzeitigen Verfahren sei verfassungsgemäß, so die Richter. Das gilt auch für die Beiträge, die für betrieblich genutzte Fahrzeuge erhoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied zudem, dass die Rundfunkanstalten berechtigt sind, die Beiträge nur unbar einzuziehen. Andere Zahlungsmöglichkeiten müssten sie nicht zulassen, das diene der Verwaltungsvereinfachung. Die Berufung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen.