
Internetseiten, die sich nur an andere Selbstständige oder Gewerbetreibende richten, sind möglich und unterliegen inhaltlich und gestalterisch nicht den hohen Verbraucherschutz-Anforderungen, die Webseiten erfüllen müssen, die von „normalen“ Kunden besucht werden. Wer ein Internetangebot nur für „Professionals“ einrichtet, muss dies allerdings „klar und transparent“, beispielsweise in der Überschrift, deutlich machen. Außerdem ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm dafür zu sorgen, dass „Verträge mit Verbrauchern nicht ohne Weiteres zustande kommen“. Das lässt sich etwa dadurch sicherstellen, dass eine Anmeldung nur unter Angabe einer Firma oder einer Berufsbezeichnung möglich ist.