
Der umfassende Erb- und Pflichtteilsverzicht eines Sohnes gegenüber seinem Vater kann sittenwidrig und damit ungültig sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Zahnarztsohnes entschieden, der im Alter von 18 Jahren notariell auf seine Erbansprüche verzichtete. Im Gegenzug sollte er Papas Sportwagen im Wert von rund 100.000 Euro bekommen – das allerdings auch nur, wenn er bis zum Alter von 25 Jahren die Zahntechnikergesellen- und -meisterprüfung mit sehr guten Noten abschließen würde. Die Richter hielten diese Vereinbarung zulasten des Sohnes für sittenwidrig, da sie unter anderem „in zu missbilligender Weise“ in die Berufswahl eingreife. Eine berufliche Umorientierung lasse der Vertrag nicht zu. Das habe eine knebelnde Wirkung, so das OLG.