Die "Metax-News" - März 2017

Einer Krankenschwester, die seit einer misslungenen Operation unterhalb des dritten Halswirbels querschnittgelähmt ist, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen. Die Frau litt seit Jahren unter Rückenschmerzen. Im beklagten Krankenhaus empfahl man ihr eine HWS-Operation durch die Implantation einer Bandscheibenprothese und die Versteifung mehrerer Wirbel. Das OLG bestätigte das Urteil der Vorinstanz, da nach einem Gutachten Befunde unvollständig erhoben wurden, eine MRT-Untersuchung fehlerhaft unterblieben war und keine absolute Indikation für eine Operation bestanden hatte. Darüber hinaus war eine fehlerhafte Operationsmethode gewählt worden.