Die "Metax-News" - April 2017

Kosten für medizinische Seminare können Pflegeeltern nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn sie kranke Kinder aufgenommen haben. Im konkreten Fall hatte das Finanzamt die Berücksichtigung abgelehnt, weil die Fortbildung nicht unmittelbar zur Heilung einer Krankheit beitrage und auch ein formeller Nachweis der Zwangsläufigkeit fehle. Das Gericht gab der Klage jedoch statt, weil die Teilnahme der Pflegeeltern an dem Seminar durch die Frühtraumatisierung eines der Kinder veranlasst gewesen sei. Dass die vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen nicht den formellen Anforderungen des § 64 EStDV genügten, sei unerheblich, da es sich nicht um eine psychotherapeutische Behandlung, sondern um die Schulung einer nicht erkrankten Kontaktperson handele.