
Es hilft nichts: Auch wenn der Bauerrichtungsvertrag erst nach der Festsetzung der Grunderwerbsteuer geschlossen wird, darf das Finanzamt den Steuerbescheid zu Lasten des Immobilienkäufers ändern und erhöhen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im konkreten Fall hatte das Finanzamt zunächst die Grunderwerbsteuer nur aufgrund des Grundstückkaufpreises festgesetzt. Als ihm der spätere Abschluss des Bauvertrags bekannt wurde, änderte es den Steuerbescheid und bezog auch die Baukosten für die Immobilie ein. Zu Recht, so der BFH: Sei der Erwerber durch den Kaufvertrag hinsichtlich des Ob und Wie gebunden, werde das unbebaute Grundstück durch den Abschluss des Bauvertrags rückwirkend auf den Zeitpunkt des Grundstückskaufvertrags zu einem bebauten. Grundstück.