
So einfach geht es denn doch nicht: Eine Klage gegen das Finanzamt kann nicht über das Internetportal „Elster“ eingereicht werden. Das entschied das Finanzgericht Münster und beendete damit den Prozess eines Bürgers, der über „Elster“ eine Klage gegen ein Finanzamt erhoben hatte. Für diesen prozessualen Schritt, so das Finanzgericht, ist jedoch wenigstens eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz nötig. Elster verwendet jedoch nur ein elektronisches Zertifikat und keine Signatur.