"Metax-News" September 2017
"Metax-News" September 2017

Krankenhäuser müssen Patienten nicht Namen und Adressen aller sie behandelnden Ärzte mitteilen. Darauf bestehe nur ein Anspruch, urteilte das Oberlandesgericht Hamm, wenn der Patient ein „berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist“. Dazu müsse er darlegen, dass die Ärzte als Anspruchsgegner wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers oder als Zeugen einer Falschbehandlung in Betracht kommen könnten. Das Gericht betonte, dass ohne Weiteres aber die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangt werden könne.