Bei der Sozialauswahl im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen haben ältere Mitarbeiter oft bessere Karten als die jüngeren Kollegen: Weil deren Chancen auf dem Ar-beitsmarkt schlechter sind, müssen es sich Arbeitgeber in größeren Betrieben besonders überlegen, ob die Kündigung von „Oldies“ sozial gerechtfertigt ist. Das Lebensalter schützt allerdings dann nicht mehr gegen eine Entlassung, wenn der Betroffene schon eine Regelaltersrente bezieht. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht klar gestellt. Ein solcher Arbeitnehmer sei in der Sozialauswahl deutlich weniger schutzbedürftig als ein Kollege, der noch keine Rente beanspruchen kann.
