"Metax-News" Dezember 2017
"Metax-News" Dezember 2017

Gesondert vergüten müssen Krankenkassen das Anlegen eines Stützkorsetts. Der Grund, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Es handelt sich nicht um eine Grundpflegeleistung der Pflegekasse, weil das Anlegen des Korsetts nicht mit dem üblichen An- und Auskleiden im Rahmen der Körperpflege vergleichbar ist. Das Korsett, das im konkreten Fall eine 87-jährige Frau mit fortschreitender Osteoporose benötigte, habe stützende und stabilisierende Funktion und sei deshalb krankheitsspezifisch. Da es eng anliegen muss und mehrere Häkchen und einen Reißverschluss hat, kann es laut Gericht nicht unter die normale Alltagskleidung subsumiert werden.