"Metax-News" Februar 2018
"Metax-News" Februar 2018

Das Landgericht Mosbach hat dem Versandhändler DocMorris jetzt auch im Hauptsacheverfahren untersagt, im baden-württembergischen Hüffenhardt einen Apothekenautomaten zu betreiben. Die Abgabe von Arzneimitteln sei nur in einer Apotheke oder mittels Versandhandel durch eine Apotheke zulässig, argumentierte das Gericht. Beide Voraussetzungen seien durch den Automaten nicht erfüllt. Alleine der Umstand, dass die Medikamente über das Internet angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zum Versandhandel. Schon im Eilverfahren war DocMorris das Aufstellen des Automaten verboten worden.