"Metax-News" Februar 2018
"Metax-News" Februar 2018

Stürzt ein Kunde in einer Apotheke auf nassem Boden, kann er dafür nicht unbedingt den Apotheker in Haftung nehmen. Gerade im Winter, wenn draußen Schnee und Matsch liegt und die Schuhe nass sind, muss damit gerechnet werden, dass es auf dem Fußboden in der Apotheke glitschig werden kann, urteilte das Amtsgericht München. Warnschilder müssen nicht extra aufgestellt werden. Im vorliegenden Fall kam dem beklagten Apotheker zugute, dass im Eingangsbereich Fußmatten lagen und eine Putzfrau zusätzlich den Boden wischte.