"Metax-News" April 2018
"Metax-News" April 2018

Nicht dass er einer Patientin Schlaftabletten für den Selbstmord verschaffte, brachte einen Berliner Hausarzt vors Landgericht. Angeklagt wegen Tötung auf Verlangen wurde er, weil er es unter anderem unterließ, Rettungsmaßnahmen für die Bewusstlose einzuleiten. Die Richter sprachen den Allgemeinmediziner jedoch frei. Die Patientin habe vor ihrem Suizid mehrmals den Willen geäußert, Sterben zu wollen. Das sei zu respektieren - auch nach Eintritt der Bewusstlosigkeit. Damit stellte sich das Landgericht gegen eine über 30 Jahre alte Entscheidung des Bundesgerichtshofs – diese sei überholt.