"Metax-News" Mai 2018
"Metax-News" Mai 2018

Nicht nur die Reinigung von privatem Grund, sondern auch von öffentlichen Gehwegen kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Begriff „haushaltsnah“ erfasse auch Arbeiten jenseits der eigenen Grundstücksgrenzen. Das gilt vor allem dann, wenn die Anlieger aufgrund kommunaler Satzung zur Reinigung des öffentlichen Gehwegs verpflichtet sind.