Wer als privat Krankenversicherter Behandlungskosten selbst bezahlt, um so in den Genuss von Beitragserstattungen zu kommen, kann nicht auch noch Geld – genauer: weniger Steuerlast - vom Finanzamt erwarten. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies das Ansinnen eines Ehepaares zurück, seine selbst getragenen Krankheitskosten als Versicherungsbei-träge steuerlich abzuziehen. Damit bleibt der BFH seiner Richtung treu, in solchen Fällen der Kostentragung keinen Sonderausgabenabzug zuzulassen. Auch im Falle einer vereinbarten Eigenbeteiligung ist eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Versicherungsbeiträge nicht möglich. Allenfalls kommt eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen in Betracht, darüber musste der BFH im konkreten Fall aber nicht entscheiden.
