"Metax-News" Juni 2018
"Metax-News" Juni 2018

Dashcams, also kleine Videokameras auf dem Armaturenbrett, werden in Autos immer beliebter. Nun musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Videoaufnahmen solcher Dashcams in einem Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwendet werden dürfen. Die Aufnahmen verstoßen zwar gegen Datenschutzrecht, sagten die Richter. Daraus ergebe sich aber zwangsläufig noch kein Beweisverwertungsverbot, so der BGH. Eine Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall könne dazu führen, dass der Kläger die Aufnahmen in einem Prozess benutzen darf.