
Werden Flüge annulliert, muss die Fluggesellschaft dem Passagier nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht nur den Preis für das Flugticket, sondern auch die Provision an ein Vermittlungsunternehmen erstatten. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann über opodo.de einen Flug nach Portugal gebucht. Als dieser gestrichen wurde, wollte die Fluggesellschaft nur den Betrag zurückzahlen, den sie von Opodo erhalten hatte, nicht aber auch die 77 Euro Provision, die das Buchungsportal einbehielt.