"Metax-News" November 2018
"Metax-News" November 2018

Keine gesonderte Aufklärung über das Suchtpotenzial von Benzodiazepinen ist durch Ärzte nötig, wenn der Patient über medizinische Vorkenntnisse verfügt und zudem bei einer vergleichbaren Therapie schon umfassend aufgeklärt wurde. In dem konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden verlangte eine Krankenschwester von einer psychiatrischen Klinik wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern Schmerzensgeld. Nach einem Suizidversuch war sie mit einem Benzodiazepin behandelt worden. Das OLG wies die Klage jedoch ab. Die Krankenschwester habe wegen ihres medizinischen Wissens nicht besonders über das Suchtpotential des Medikaments aufgeklärt werden müssen.