"Metax-News" November 2018
"Metax-News" November 2018

Hart bestraft wurde vom Amtsgericht München ein Schönheitschirurg, der trotz Untersagungsanordnung und fehlender Approbation weiter Patienten operierte. Drei Jahre Haft und drei Jahre Berufsverbot verhängte das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Arzt, der nach der Urteilsverkündung ankündigte, in Berufung gehen zu wollen. Dem Mediziner war wegen fehlender Hygiene- und Sicherheitsstandards vom Gesundheitsamt das Operieren verboten worden. Später folgte der Entzug der Approbation.