
Das Land Sachsen-Anhalt muss gegenüber dem Landesrechnungshof seine Krankenhausfinanzierung offenlegen. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg verurteilte das Gesundheitsministerium, den Rechnungsprüfern vollständige Einsicht in die entsprechenden Unterlagen, vor allem über die Verwendung von Fördermitteln nach einem Landesinvestitionsprogramm, zu gewähren. Investitionsförderungen gehörten zu der Wirtschaftsführung des Landes, die vom Rechnungshof kontrolliert wird. Zudem sei die gesetzliche Aufgabe der Prüfer, die öffentliche Krankenhausfinanzierung zu überprüfen, ohne Einsicht in die Unterlagen nicht zu erfüllen.