"Metax-News" Januar 2019
"Metax-News" Januar 2019

Keinen Heller gibt es aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss nicht vollständig über seinen Gesundheitszustand aufklärt. In dem Fall, der von dem Oberlandesgericht Oldenburg entschieden wurde, hatte eine Frau zwar Angaben zu einem Reitunfall 18 Jahre zuvor und eine daraus resultierende Beinverkürzung gemacht. Nach eigenen Angaben hatte sie aber „vergessen“, die Versicherung auch über eine orthopädische Behandlung, über einen Hexenschuss sowie eine krankengymnastische Behandlung in den vier Jahren vor Vertragsabschluss zu informieren. Die Versicherung focht den Vertrag deswegen an, mit Erfolg.