"Metax-News" Februar 2019
"Metax-News" Februar 2019

Dass die Spitze eines Instruments nach einem Op-Tag weg war, hatte ein Arzt gemerkt. Trotzdem unterließ er es, alle in Frage kommenden Patienten noch einmal daraufhin zu untersuchen, ob in ihnen bzw. ihren Knien das fehlende Teil steckte. So wurde die abgängige Metallspitze in dem Knie eines Mannes erst entdeckt, als dieser einen Monat nach der Gelenkoperation mit extremen Schmerzen bei dem Arzt vorstellig wurde. Zuvor hätte der Operateur schon beim Verbandswechsel und dem Fädenziehen nach der Op Gelegenheit gehabt, den Patienten zu untersuchen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah in dem Verhalten des Arztes „gröbste Fahrlässigkeit“ und erhöhte sogar das Schmerzensgeld von 12.000 auf 20.000 Euro.