
Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt, ob telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von Krankenkassen in Form eines „Gesundheitstelefons“ anbietet, als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen gelten können. Er hat deshalb jetzt den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten. Unter anderem soll dieser die Frage beantworten, ob es für den erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis ausreicht, dass die telefonischen Beratungen von „Gesundheitscoaches" (medizinischen Fachangestellten, Krankenschwestern) durchgeführt werden und (nur) in ca. einem Drittel der Fälle ein Arzt hinzugezogen wird.