"Metax-News" April 2019
"Metax-News" April 2019

Eine Präimplantationsdiagnostik (PID) ist nur zulässig, wenn bei dem Embryo das Risiko besteht, dass er eine Erbkrankheit bekommt, die mindestens den Schweregrad der Muskeldystrophie Duchenne aufweist. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München hervor. Nur in solchen Fällen besteht ein Anspruch gegenüber der Bayerischen Ethikkommission auf Zustimmung zur PID. Damit wies das Gericht die Klage von Eltern ab, bei denen der Vater an Myotoner Dystrophie (MD) Typ 1 leidet. Dass das Kind MD in einer schweren Ausprägung bekommen könnte, dafür bestand aber kein hohes Risiko, da die Krankheit fast ausschließlich über die Mutter vererbt wird.