"Metax-News" Mai 2019
"Metax-News" Mai 2019

Die Voraussetzungen, wann Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern am Ende eines Jahres (oder Übertragungszeitraumes) verfallen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) konkretisiert: Nach einem Urteil muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter erst über dessen konkreten Urlaubsanspruch sowie – klar, transparent und rechtzeitig – über die Verfallsfristen belehren. Zudem muss der Arbeitnehmer daraufhin aus freien Stücken auf den Urlaub verzichten – erst dann sind die Erholungstage weg. Mit der Entscheidung setzt das BAG ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes um, das den Arbeitgeber in der Pflicht gesehen hat dafür zu sorgen, dass Angestellte tatsächlich in der Lage sind, ihren Jahresurlaub zu nehmen.