"Metax-News" Juni 2019
"Metax-News" Juni 2019

Bei den neuen Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz den Überblick zu behalten, ist für Vertragsärzte nicht einfach. Ab wann gilt denn nun was? Die fünf offenen Sprechstunden, die grundversorgende Fachärzte pro Woche anbieten müssen, sind laut KBV erst ab September Pflicht. Vorher muss festgelegt werden, welche Arztgruppen betroffen sind. Ebenfalls ab September können die Zuschläge für die Behandlung von Patienten berechnet werden, die über die Terminservicestellen vermittelt werden. Das gleiche gilt für die 10 Euro, die Hausärzte für die Vermittlung an Fachärzte bekommen. Dagegen sind Vertragsärzte mit vollem Versorgungsauftrag schon jetzt verpflichtet, ihre Mindestsprechstundenzahl auf 25 Stunden/Woche zu erhöhen.