"Metax-News" August 2019
"Metax-News" August 2019

Auch für das seelische Leid der Angehörigen eines Patienten können Kliniken haftbar gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Im konkreten Fall hatte eine Frau ein Krankenhaus verklagt, nachdem bei ihrem Ehemann aufgrund eines Behandlungsfehlers Komplikationen nach einer Darmspiegelung aufgetreten waren. Ihr Mann habe mehrere Wochen in akuter Lebensgefahr geschwebt. Sie habe deshalb Depressionen und Angstzustände bekommen, so die Frau. Das Oberlandesgericht (OLG) wertete die Beschwerden der Klägerin als „allgemeines Lebensrisiko“, der BGH attestierte dagegen, dass die seelischen Zustände ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht haben. Das OLG muss deshalb nun prüfen, ob die psychische Erkrankung auf dem lebensbedrohlichen Zustand des Ehemannes beruht.