"Metax-News" Januar 2020
"Metax-News" Januar 2020

Das Jobcenter muss grundsätzlich nicht mehr Medikamente bezahlen als die Krankenkasse. Kosten etwa für homöopathische Präparate muss es also nicht übernehmen, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen im Fall eines Hartz-IV-Empfängers, der Mehrbedarfsleistungen von 150 Euro im Monat für diverse pflanzliche und alternativ-medizinische Präparate verlangte. Sein Argument: Er vertrage herkömmliche Arzneien nicht. Das LSG betonte, dass das Jobcenter seine Aufgabe, eine ausreichende medizinische Versorgung sicherzustellen, schon dadurch erfülle, dass es die Krankenversicherungsbeiträge übernimmt. Für „mehr“ müsse eine konkrete Indikation festgestellt werden.