Wie kann ich Umzugskosten steuerlich richtig absetzen. Wir haben für Sie eine übersichtliche Zusammenfassung.
steuerliche Unterscheidung nach dem Grund des Umzuges
Der Grund des Umzuges ist für die steuerliche Beurteilung der Umzugskosten entscheidend. Es wird dabei unterschieden, ob der Umzug beruflich, nicht beruflich oder privat veranlasst ist.
Nicht beruflich oder privat veranlasster Umzug
Die meisten Umzugskosten sind hier nicht absetzbar.
Wer ein Arbeitszimmer absetzt, kann auch die Umzugskosten anteilig für das Arbeitszimmer absetzen.
Absetzbar ist von einer per Überweisung gezahlten Rechnung im Bereich der Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen, der in den Rechnungen ausgewiesene Arbeitslohn und die Fahrtkosten, z. B. eine Umzugsfirma, eine Spedition und oder der Arbeitslohn des Handwerkers, der Möbel auf- oder abbaut oder Geräte anschließt.
Beruflich veranlasster Umzug
Die Umzugskosten sind bei Arbeitnehmern als Werbungskosten und bei Selbständigen als Betriebsausgaben absetzbar, wenn diese fast ausschließlich beruflich veranlasst sind.
Als beruflich veranlasst gilt ein Umzug, wenn durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrzeit zur Arbeit am Tage eingespart wird (Fahrzeitverkürzung). Die Zeitersparnis vom Hin- und Rückweg wird aufaddiert (je Strecke ½ Stunde). Abgestellt wird auf die Zeitersparnis, nicht auf die ersparten Kilometer.
Auch der gleichzeitige Umzug mit dem Wechsel des Arbeitsplatzes ist absetzbar.
Was ist steuerlich als Umzugskosten absetzbar?
Grundlage ist das Bundesumzugskostengesetz.
Belege mit Nachweis
Alle belegbaren Kosten, für die eine Rechnung vorliegt, z. B.:
- Umzugskarton, Umzugsfirma
- Kosten für Handwerker, z. B. Auf- und Abbau von Möbel, Anschluss, Einstellung von Geräten
- Miete Umzugsauto sowie hierfür angefallene Tankkosten
- Kosten der Mietdoppelbelastung (gleichzeitige Miete für die alte und neue Wohnung) bis maximal 6 Monate für die alte Wohnung nach Umzug oder 3 Mieten für die neue Wohnung, weil Sie noch nicht genutzt wurde
- Maklergebühren für die Mietwohnung
- Reparaturen von Transportschäden
Pauschale Kosten und Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen
Zusätzlich sind noch pauschale Kosten und die Umzugskostenpauschale ohne Nachweis als steuerliche Umzugskosten absetzbar:
- Verpflegungspauschalen (28 € für den ganzen Tag und je 14 Euro € für An- und Abreisetage bzw. über 8 -24 Stunden)
- für Fahrten des Umzuges mit dem eigenen PKW 0,30 € pro Fahrtkilometer
- für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Mietvertragsabschluss, sonstige Fahrten aufgrund des Umzuges 0,30 € pro Kilometer
- Sonstige Umzugsauslagen als Pauschalbetrag (Umzugskostenpauschale) ab 1.3.2024 für die Person 964 €, Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt je 643 € (bei einem Ehepaar mit 2 Kindern 2.893 €)
- 50 % Zuschlag bei der Umzugskostenpauschale, soweit ein weiterer bereits erfolgter beruflicher Umzug innerhalb der letzten 5 Jahre stattfand
Kostenerstattungen für Umzugskosten
Kostenerstattungen, z. B. vom Arbeitgeber, kürzen die absetzbaren Umzugskosten.
Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder
Die umzugsbedingen Nachhilfekosten der Kinder sind zusätzlich absetzbar.
Voraussetzung: Der Unterricht ist durch den Umzug und den damit verbundenen Schulwechsel des Kindes notwendig (z. B. bei einem Bundeslandwechsel oder Nachweis durch eine Bescheinigung der Schule).
Maximal sind pro Kind absetzbar (Höchstbetrag) für nachgewiesene Nachhilfekosten ab 1.3.2024 - 1.286 €.
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