„Metax-News“ April 2019
Wer kein Fachzahnarzt ist, darf auch nicht in (Online-)Branchenverzeichnissen unter entsprechenden Rubriken inserieren. Ein solcher Eintrag, urteilte das Landgericht Flensburg, sei geeignet, Verbraucher zu täuschen. Bei Patienten könne der falsche Eindruck entstehen, dass der Genannte ein Fachzahnarzt ist. Dass nur Schwerpunkte genannt werden sollen, erkenne er nicht. Eine Zahnärztin auf Sylt darf daher nicht mehr für ihre Praxis in den (Facharzt ) Rubriken „Zahnärzte für Implantologie“ und „Zahnärzte für Endodontie“ eines Branchenverzeichnisses werben. Erlaubt ist ihr nur der Eintrag im Abschnitt „Zahnärzte“.