„Metax-News“ November 2018
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat allen Selbstständigen viel Arbeit beschert. Seither geht auch die Angst um, wegen Verstößen gegen die Anforderungen abgemahnt zu werden. Nicht zu Unrecht, wie Fälle u.a. aus der KV Bremen zeigen. Die Gerichte müssen sich mit dem Thema schon befassen, Im Fokus stehen vor allem Webseiten und ihre DSGVO-Konformität. Das Landgericht Würzburg entschied jetzt, dass Mitbewerber Verstöße gegen die Verordnung über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend machen können. Unumstritten ist das allerdings nicht: Denn unter Juristen gibt es auch Ansichten, dass solche Abmahnungen nicht zulässig sind. Das letzte Wort ist hier also leider noch lange nicht gesprochen.