
Ralph Leibecke
Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht
Rechtsanwalt
Jahrgang 1959
Studium an der European Business School Oestrich-Winkel
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Bonn
seit 1992 als Rechtsanwalt selbständig
Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Ralph Leibecke aus Göttingen
- Beratung im Medizinrecht, ärztliches Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Vertragszahnarztrecht, Zulassungsrecht und Arzthaftungsrecht (Wirtschaftlichkeitsprüfung, Arzneimittelregresse, Plausibilitätsprüfungen, Zulassungsentziehung etc.)
- Beratung und Begleitung im Zulassungsverfahren der KV und KZV für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe
- Beratung Praxisgründung, Praxisnachfolge
- Gestaltung von ärztlichen Kooperationsverträgen aller Rechtsformen (u. a. Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs), überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft ÜBAG, Jobsharing)
- Entwurf von Praxis- und Apothekenkaufverträgen
- Beratung im Tarifrecht (Apotheke, Zahnarztpraxis, Arztpraxis), Arbeitsrecht, Mietrecht
- Beratung und Gestaltung von ärztlichen Kooperationsverträgen aller Rechtsformen
- Vertragsgestaltung von Übergabeverträgen und Unternehmensumstrukturierungen im Rahmen der Nachfolge
- Vertragsgestaltung zur Absicherung von Unternehmen, Ehepartnern und Familien (Testamente, Pflichtteilsverzichte, Vorsorgevollmachten etc.)
- Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Gesellschafts- und Beraterverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Kauf- und Verkaufsverträgen
- Erstellung Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament
- Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Apothekenrecht, Arzneimittelrecht, Steuerstrafrecht
- Steuerstrafrechtliche Beratung, Vertretung im Strafverfahren und Fahndung sowie vor Strafbehörden, Staatsanwaltschaften
- Erstellung und Beratung von Selbstanzeigen
- rechtliche Beratung, Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht der Heilberufe (Apotheker, Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde, Hebamme, Tierarzt) und Pflegeberufe
- Führen von Klageverfahren und Vertretung beim Finanzgericht
- Vertretung in Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und Forderungen von Krankenhäusern, Ärzten, Physiotherapeuten, Tierärzten, Logopäden, Apotheken und Ergotherapeuten gegenüber Patienten und Krankenkassen
Kontakt
Leonard-Nelson-Straße 10b
37073 Göttingen
Tel.: +49 551 49801-0
Fax: +49 551 49801-55
NEWS
Erneuter Erfolg für Rechtsanwalt Leibecke vor dem Bundessozialgericht:
Das Bundessozialgericht hat in letzter Instanz und nach einer Verfahrensdauer von rund neun Jahren die Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Leibecke bestätigt: Bei der Festsetzung eines sonstigen Schadens – insbesondere im Zusammenhang mit der Verordnung von Arzneimitteln während eines stationären Aufenthalts – ist zwingend ein Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) durchzuführen.
Diese zwingende Verfahrensvoraussetzung wurde zuvor rechtswidrig von der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Thüringen sowie vom Sozialgericht Gotha und dem Landessozialgericht Thüringen verneint. Darüber hinaus hatte die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses der Ärzte und Krankenkassen Thüringen eine gerichtliche Anordnung ignoriert und die Durchführung des Vorverfahrens ausdrücklich abgelehnt.
Durch zwei Nichtzulassungsbeschwerden – sowohl vor dem Landessozialgericht Thüringen als auch vor dem Bundessozialgericht – gelang es Rechtsanwalt Leibecke, diesen schwerwiegenden Verfahrensfehler zu korrigieren und die Rechte seiner Mandanten nachhaltig zu wahren.
Lesen Sie mehr über die Arbeit von Rechtsanwalt Ralph Leibecke, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht:
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