Studienplatzklage ist für Eltern keine außergewöhnliche Belastung

 In News für Heilberufler
"Metax-News" Oktober 2019

„Metax-News“ Oktober 2019

Gerichts- und Anwaltskosten für eine Klage, mit der Eltern ihrem Kind einen Medizin-Studienplatz verschaffen wollen, können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster handelt es sich bei den Aufwendungen um typische Kosten für eine Berufsausbildung. Dazu gehören nach der Rechtsprechung auch Ausgaben, die durch das Bewerbungs- oder Auswahlverfahren entstehen. In dem konkreten Fall wollten Eltern 13.000 Euro beim Finanzamt für eine sogenannte Kapazitätsklage geltend machen.

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