Werbungskosten werden durch Stipendium nicht gekürzt

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"Metax-News" Januar 2020

„Metax-News“ Januar 2020

Ein Stipendium, das zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts gezahlt wird, mindert nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Mit dem Urteil des Finanzgerichts Köln darf das Finanzamt die Stipendiumszahlungen nicht von den Studienkosten abziehen, die der Kläger als „vorweggenommene“ Werbungskosten geltend machte. Nur bei dem Teil der Zahlungen, mit dem auch Bildungsaufwendungen ausgeglichen werden, lägen keine Werbungskosten vor, so das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.