Grundsteuerreform Steuerberater Vesting & Partner

Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuerreform führt dazu, dass in diesem Jahr sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Vesting & Partner als Ihr Steuerberater zeigt Ihnen auf dieser Webseite was zu beachten ist. Wir helfen Ihnen bei Fragen sowie der Umsetzung der neuen Regelung und fassen für Sie wichtige Informationen zusammen.

Die Frist zur Abgabe der Erklärungen ist der 31.01.2023

Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung:

* Bundesmodell gültig für: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
** Ländermodell gültig für: Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Alle Eigentümer eines privat, betrieblich, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks, eines Gebäudes oder Wohneigentums sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen sich evtl. nur Garagen befinden, unter diese Regelung fallen. Besitzen Sie Wohnungseigentum, das durch eine Hausverwaltung betreut wird, kann diese die Erklärung für Sie übernehmen.

Wir gehen davon aus, dass in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Die steuerberatenden Berufe und auch die Finanzbehörden müssen diese Arbeit zusätzlich zu den regelmäßigen Tätigkeiten bewältigen.

Was ist der Hintergrund?

Hintergrund für die Neubewertung der Grundstücke ist die am 01.01.2025 in Deutschland in Kraft tretende Grundsteuerreform, mit der die Grundsteuer neu berechnet wird. Vorab müssen die Finanzämter bundesweit den gesamten Grundbesitz zum Stichtag 01.01.2022 neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen.

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber für die Ermittlung der neuen Grundsteuer ein sog. Bundesmodell vorgegeben. Daneben wurde eine Länderöffnungsklausel durch Ergänzung des Grundgesetzes eingeführt, die den einzelnen Bundesländern abweichende Regelungskompetenz ermöglicht. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht.

Was ist für Sie bei der Grundsteuerreform zu beachten?

Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jeden Grundbesitz eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden. Dies ist seit dem 01.07.2022 möglich. Eine Abgabe in Papierform ist nicht möglich. Die Finanzverwaltung schreibt eine rein elektronische Übermittlung der dafür erforderlichen Steuererklärungen vor. Hierzu wurden Sie von der Finanzverwaltung – je nach Bundesland – zwischen März und Juni 2022 aufgefordert. Dies kann auch in Form einer sogenannten Allgemeinverfügung erfolgen. Das heißt, dass Sie ggf. nicht persönlich von Ihrer Finanzbehörde angeschrieben werden.

Sie haben die Möglichkeit, die Erklärungen im oben genannten Zeitraum selbst anzufertigen und via ELSTER der zuständigen Finanzbehörde zu übermitteln. Dafür müssen Sie sich, falls Sie noch kein ELSTER-Benutzerkonto besitzen, im ELSTER-Portal registrieren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform:

Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten (Bundesministerium der Finanzen)
Steuerchatbot (Finanzverw. der Länder und des Bundes, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT)

Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie die Grundstücksbewertungen nicht selber vornehmen wollen, dann unterstützen wir Sie gerne und erstellen die notwendigen Erklärungen für Sie. Wir übernehmen die Übermittlung und Abwicklung mit den Finanzbehörden gemäß der derzeit gültigen Vorschriften, prüfen die neuen Grundsteuerwertbescheide und führen ggf. notwendige Rechtsbehelfsverfahren.

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter: grundsteuer@vesting-stb.de
oder Telefonisch unter: 0551-49801-0

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