Wechseldienst-Zulagen sind nicht steuerfrei

„Metax-News“ Juni 2017
Zulagen, mit denen Arbeitgeber Dienste honorieren, die zu stark wechselnden Zeiten stattfinden, sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht steuerfrei. Die Richter lehnten es ab, diese Zulagen in den Anwendungsbereich des § 3b EStG mit einzubeziehen, der die Steuerfreiheit für Zuschläge von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit regelt. Die Zulage für wechselnde Dienstzeiten werde bezahlt, um besondere Belastungen durch den Biorhythmuswechsel auszugleichen. Sie sei aber kein Obolus für Sonn- oder Feiertagsarbeit. Ein Aufweichen dieser einschränkenden Auslegung sei wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift nicht möglich.