Zwangsmitgliedschaft in Pflegekammer ist rechtens

„Metax-News“ Juni 2017
Die in Rheinland-Pfalz für alle Pflegekräfte eingeführte Zwangsmitgliedschaft in der Landespflegekammer ist verfassungsgemäß. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz rechtskräftig entschieden. Geklagt hatte eine Krankenpflegerin, die ihre beruflichen Meldedaten nicht an die Kammer weitergeben wollte. Das Gericht hält die Mitgliedschaft jedoch für zumutbar und sachgerecht: Mit der Schaffung der Interessenvertretung solle der Berufsstand „zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität in den Pflegefachberufen“ gestärkt werden. Zudem halte sich die finanzielle Belastung durch den Kammerbeitrag im Rahmen des Zumutbaren.