„Metax-News“ August 2017
Diese Abkürzung steht für Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und bedeutet für Steuersünder nichts Gutes! Denn dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurden erstmals zum 31.07.2017 Finanzkontendaten von den teilnehmenden Banken in elektronischer Form übermittelt. Welche Banken sich beteiligen, steht auf der FKAustG-Staatenaustauschliste 2017. Neben den Staaten der EU beteiligen sich aktuell auch Länder wie Argentinien, British Virgin Islands, Cayman Islands, Färöer, Isle of Man, Kolumbien, Korea, Seychellen oder Südafrika. In 2018 wird diese Liste noch um weitere Staaten ergänzt. Sollten also noch Konten irgendwo schlummern, tickt der Zeitzünder für eine wirksame Selbstanzeige!