„Metax-News“ August 2017
Der Bundesgerichtshof hat den Betreiber einer Photovoltaikanlage auf Rückzahlung einer Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen. Der Beklagte hatte vor Inbetriebnahme der Anlage ein Formblatt unterschrieben und damit zugesichert, die Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden. Als der Netzbetreiber feststellte, dass die Anlage doch nicht angemeldet war, forderte er für zwei Jahre knapp 46.000 € zurück – zu Recht. Das Schriftstück war eindeutig, eine besondere Härte nicht gegeben.