„Metax-News“ August 2017
Die Ehegatten wurden während ihrer Ehe zusammen veranlagt. Seit 2011 lebten sie getrennt, wurden aber erst 2013 geschieden. Für 2010 reichten sie die Steuererklärung gemeinsam ein und begehrten Zusammenveranlagung. Allerdings beantragte der Ehemann die Aufteilung der Steuerschuld, da er sich einen Vorteil versprach. Hierbei wird die zu zahlende Einkommensteuer so aufgeteilt, wie sie sich bei einer Einzelveranlagung ergeben würde. Der Antrag führte dazu, dass die Steuerschuld in voller Höhe auf den Ehemann entfiel, der seinen Antrag sofort widerrufen wollte – ohne Erfolg. Finanzamt und Finanzgericht bestätigten, dass die Rücknahme eines solchen Antrags im Gesetz nicht vorgesehen sei!