„Metax-News“ Dezember 2017
Nach wie vielen Tagen Arbeit haben Angestellte nach der EU-Arbeitszeit-Richtlinie Anspruch auf einen Ruhetag? Dazu hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof geäußert. Sein Urteil: Europarechtlich ist es erlaubt, Angestellte zwölf Tage am Stück arbeiten zu lassen und ihnen dann erst einen Ruhetag zu gewähren. Für Deutschland hat das Urteil allerdings keine Auswirkungen: Hier ist im Arbeitszeitgesetz und meist auch in Tarifverträgen festgelegt, wann bei Wochenend- und Schichtarbeit Ersatzruhetage in den Dienstplan eingebaut werden müssen. Das Urteil könnte aber vielleicht Arbeitgeberverbänden in die Hände spielen, die flexiblere Arbeitsmodelle durchsetzen wollen.