
„Metax-News“ März 2018
Ärzte, die zu einer offenen Brustbiopsie raten, sind nicht in jedem Fall verpflichtet, Patienten auf die Alternative einer Stanzbiopsie hinzuweisen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist nicht von einem Aufklärungsfehler auszugehen, wenn die offene Biopsie eine größere diagnostische Sicherheit als die Stanzbiospie bietet, zugleich auch als therapeutischer Eingriff geeignet ist und zudem der Patient aufgrund von Vorerfahrungen weiß, dass die Stanzbiopsie als Alternative existiert.