
„Metax-News“ Juli 2018
Wer seinen Freund oder seine Freundin zu einer 5-monatigen Luxuskreuzfahrt einlädt, muss darauf keine Schenkungssteuer zahlen. So urteilte das Finanzgericht (FG) Hamburg im Fall eines Mannes, der seine Lebensgefährtin auf eine 500.000-Euro-teure Weltumrundung zur See mitnahm. Das Finanzamt wollte für die Hälfte des Betrags, der auf die Freundin entfiel, Schenkungssteuer kassieren, wurde aber vom FG gestoppt. Begründung: Die Mitnahme sei nur als Gefälligkeit zu werten, eine Vermögensmehrung habe bei der Freundin nicht stattgefunden.