„Metax-News“ Februar 2019
Amazon ist für Apotheker keine verbotene Handelsplattform. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden. Damit darf ein Apotheker aus dem Harz weiter rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über Amazon.de anbieten. Als sog. Marktplatz-Verkäufer tritt er dort unter seinem eigenen Namen auf, der Verkauf und der Versand der Arzneien erfolgen durch die Apotheke. Amazon, urteilte das Gericht, vermittle nur den Zugang zum Angebot des Apothekers, an der pharmazeutischen Tätigkeit sei die Plattform aber nicht beteiligt. Zudem besitze der Pharmazeut eine behördliche Erlaubnis zum Arznei-Versand. Auch habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt sei. Folgerichtig, so die Richter, dürften Apotheker dann als Vertriebsweg auch eine Handelsplattform wie Amazon wählen.