„Metax-News“ Februar 2019
Weil ein ermächtigter Krankenhausarzt vier Jahre lang Leistungen abrechnete, die nicht er persönlich, sondern nachgeordnete Ärzte erbrachten, wurde er wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und zu einer Geldbuße verurteilt. Gegen die von der Stadt Hamburg entzogene Approbation setzte sich der Kardiologe aber vor dem Verwaltungsgericht (VG) erfolgreich zur Wehr. Zuvor hatte er stets angegeben, sich der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung nicht bewusst gewesen zu sein. Die Falschabrechnungen belegten nicht die Berufsunwürdigkeit des Mediziners, so das VG. Sein Verhalten sei weder von Gewinnstreben noch ärztlicher Gewissenslosigkeit geprägt gewesen. Die fehlerhaften Abrechnungen hätten zudem Routineaufgaben betroffen, die schon im Ausgangspunkt von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht dem Kläger als Chefarzt zur persönlichen Erledigung hätten übertragen werden sollen, meinte das Gericht.