„Metax-News“ April 2019
Reicht es, (Geh-)Behinderte zu transportieren, damit ein Auto als „Fahrzeug zur Krankenbeförderung“ eingestuft und damit von der Kfz-Steuer befreit wird? Nein, sagt der Bundesfinanzhof. Behinderung sei nicht mit Krankheit gleichzusetzen. Für eine Steuerbefreiung müssen laut Gericht die beförderten Personen behandlungsbedürftig sein und die Transporte mit der Behandlung in einem Zusammenhang stehen.