„Metax-News“ April 2018
Ein Arzt, der wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt wurde, ist für die vertragsärztliche Versorgung von Asylbewerbern ungeeignet. Die KV Nordrhein lehnte mit diesem Argument im Jahr 2016 den Antrag eines Allgemeinmediziners ab, Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen zu behandeln und bekam vor dem Sozialgericht Düsseldorf Recht. Der Mediziner war 2013 wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt worden und hatte 2014 im Rahmen eines Vergleichs auf seine Kassenzulassung verzichtet. Das Gericht gestand der KV noch ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Arzt zu, was seine Abrechnungen betrifft. Das Vertrauen in ihn sei noch nicht wieder hergestellt. Dafür, so die Richter, müsse regelmäßig eine Wohlverhaltenszeit von fünf Jahren verstreichen, was in dem konkreten Fall aber noch nicht passiert sei. Die KV dürfe den Arzt deshalb für ungeeignet halten.