„Metax-News“ Mai 2019
Ein Kollege als Patient – das erleichtert Ärzten nicht die Behandlung. Denn wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt entschied, dürfen sich Ärzte nicht darauf verlassen, dass ihnen der kranke Kollege die Anamnese quasi frei Haus liefert. Das OLG verurteilte einen Internisten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er es bei einer Gynäkologin unterlassen hatte, eine Basisdiagnostik durchzuführen. Die Ärztin war wegen starker Kopfschmerzen in die Sprechstunde gekommen. Der Internist hatte sie jedoch nach einem unauffälligen CT wieder nach Hause geschickt, am gleichen Tag musste sie wegen einer Sinusvenenthrombose in die Klinik. Von der Patientin, die zwar selbst Ärztin ist, aber extrem schmerzgeplagt war, könne nicht erwartet werden, dass sie dem behandelnden Internisten ohne Nachfragen eine vollständige Anamnese liefere, so das Gericht. Es sei und bleibe Aufgabe des behandelnden Arztes, entsprechend präzise Fragen zu stellen.