DocMorris muss Apothekenautomat wieder abbauen
Den Versuch, eine Automatenapotheke im badenwürttembergischen Hüffenhardt zu betreiben, musste der niederländische Versandhändler DocMorris nach 48 Stunden wieder beenden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe verbot den Verkauf von Arzneimitteln über den Automaten. Begründung u.a.: Die Abgabe der Medikamente sei nicht von der Versandhandelserlaubnis des Unternehmens gedeckt. Sie verwische unzulässig die Grenze zwischen dem Versandhandel und der Abgabe in einer Präsenzapotheke, die strengen Anforderungen unterliege. DocMorris hatte über 8.000 Arzneimittel in einem Lagerautomaten deponiert, wie er auch in Apotheken zu finden ist. DocMorris-Personal in den Niederlanden sollte per Knopfdruck das jeweils gewünschte Medikament freigeben, das dann in Hüffenhardt aus dem Automaten gefallen wäre. Vor Ort stand den Kunden kein Apotheker, sondern nur ein Mitarbeiter zur Verfügung.