
„Metax-News“ November 2017
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann Beiträge für eine gleichzeitig abgeschlossene private Krankenversicherung zur Basisabdeckung nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Zwar gebe es im Einkommensteuergesetz keine Einschränkung für den Fall der doppelten Absicherung. Aus dem „Regelungszusammenhang“, so die Richter, ergebe sich jedoch, dass die Beiträge zum PKV-Basisschutz in einem solchen Fall nicht vom Sonderausgabenabzug erfasst werden. Auch eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung komme nicht in Betracht.